Die Geschäftsordnung der Notgemeinschaft Steinhuder Meer e.V.

1. Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung muss folgende Tagesordnungspunkte behandeln:
1.1.1 Jahresbericht des Vorstands (Vorsitzender/Verwaltung/Kasse)
1.1.2 Bericht der Kassenprüfer
1.1.3 Entlastung des Vorstandes
1.1.4 Neuwahlen – soweit erforderlich –
1.1.5 Festsetzung von Beiträgen
1.1.6 Genehmigung des Haushaltsplanes

1.2 Die Tagesordnungspunkte werden in der Reihenfolge behandelt, wie sie in der Einladung aufgeführt sind. Eine Änderung ist nur zu Beginn der Mitgliederversammlung mit 2/3 der erschienenen Mitglieder möglich.

2. Vorstand

2.1 Ausgaben im Rahmen des Haushaltsplanes müssen vom 1. Vorsitzenden und einem weiteren Vorstandsmitglied unterzeichnet sein.
2.2 Ausgaben außerhalb des Haushaltsplanes müssen mit einfacher Mehrheit der Vorstandsmitglieder beschlossen werden.
2.3 Vorstand und Beiratsmitglieder arbeiten ehrenamtlich. Reisen von Vorstands-/Beiratsmitgliedern bedürfen eines vorhergehenden Vorstandsbeschlusses. Barauslagen und Reisespesen können nur nach den steuerlichen Höchstgrenzen geltend gemacht werden. Für die Erstattung von sonstigen Aufwendungen ist ein einstimmiger Vorstandsbeschluss erforderlich.

3. Kassenangelegenheiten

3.1 Die Buchführung hat ordnungsgemäß und zügig in einer dem Umfang der Geldgeschäfte angemessenen Form zu erfolgen.
3.2 Der gesamte Zahlungsverkehr soll – soweit möglich – bargeldlos abgewickelt werden. Die Kassenprüfer sind nur der Mitgliederversammlung Rechenschaft schuldig. Sie handeln frei und können Häufigkeit und Zeitpunkt ihrer Prüfungen selbst bestimmen. Sie sollen jedoch mindestens einmal jährlich eine Prüfung durchführen.

4. Beirat

Der Vorstand soll sich durch einen Beirat beraten lassen. Der Beirat kann sich aus folgenden Gruppen zusammensetzen:

Fischerverein Steinhude
Verkehrsvereine Steinhude / Mardorf
Werbegemeinschaft Steinhude am Meer
Fahrtensegler-Vereinigung
Mitgliedsvereine der WVStM
Eine Mitarbeit von Vertretern des Naturschutzes sollte angestrebt werden.

5. Mitgliedschaft

Die „Notgemeinschaft Steinhuder Meer“ unterscheidet bei der Mitgliedschaft zwischen
1. natürlichen Mitgliedern
2. juristischen Mitgliedern, z.B. Vereine/Verbände
3. kooperativen Mitgliedern aus Gemeinschaften bürgerlichen Rechts, z.B. Steggemeinschaften

6. Stimmrecht / Beiträge

Die Beitragshöhe wird auf Vorschlag des Vorstandes von der Mitgliederversammlung festgelegt. Beiträge gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 12.03.2010 (Basis: Beschluss der Mitgliederversammlung vom 2.11.2001).

Natürliche Mitglieder verfügen über 1 Stimme. Der Mitgliedsbeitrag beträgt 10,00 €.
Juristische Mitglieder je angefangene 10 Mitglieder 1 Stimme. Der Mitgliedsbeitrag beträgt 0,50 € je Mitglied.
Kooperative Mitglieder je angefangene 10 Mitglieder 1 Stimme. Der Mitgliedsbeitrag beträgt 0,50 € je Mitglied.

Ziel ist die Vermeidung von Dominanzen zwischen den Mitgliedern.

Für die Menschen am Meer – und ein Gleichgewicht von Ökologie und Ökonomie