Die Interessenvertretung für Jedermann, der das Steinhuder Meer liebt

Ob Anwohner, Gewerbe oder Verein,
die Notgemeinschaft Steinhuder Meer e. V.
vertritt die Interessen aller
Steinhuder Meer Interessierten.

Mitglied werden

Alle an einem Tisch

Gemeinsame Ziele sind unser Interesse.

Natur

Sport

Tourismus

Wirtschaft

Das Steinhuder Meer

Das Steinhuder Meer ist mit einer Wasserfläche von ca. 30 km² der größte Binnensee Niedersachsens. Der Seen ist recht flach. Die mittlere Wassertiefe des Steinhuder Meers beträgt 1,45 Meter, die höchste 2,90 Meter.

Zweck des Vereins ist es, die öffentliche Zugänglichkeit des Steinhuder Meeres und seiner Uferzonen zu erhalten, es als touristisches und segelsportliches Zentrum zu pflegen und das Wohl seiner Anrainer zu wahren. Dabei werden alle Bestrebungen unterstützt, die der Pflege und Erhaltung des Steinhuder Meeres und seiner Uferzonen in ökologischer und limnologischer Hinsicht dienen und es vor schädigenden und willkürlichen Einflüssen bewahren.

  • Die ökologische Funktion

    Das Gewässer ist Landschaftsschutzgebiete und als Feuchtgebiet von internationaler Bedeutung anerkannt. Es erfüllt wichtige Funktionen als Rast- und Rückzugsraum für viele Vögel. In der Region Steinhuder Meer befinden sich vier Naturschutzgebiete, welche von der ökologischen Schutzstation Steinhuder Meer betreut.

  • Die Freizeitfunktion

    Das Steinhuder Meer dient vielen Bürgerinnen und Bürgern als Erholungsraum in deren Freizeit. Dementsprechend ist der Fremdenverkehr am Steinhuder Meer ein wichtiger Wirtschaftsfaktor.

  • Das Land als Eigentümer

    Eigentümer des Steinhuder Meeres ist das Land Niedersachsen. Lediglich die Insel Wilhelmstein ist beim Verkauf der ideellen Hälfte des Steinhuder Meeres an das Land Niedersachsen im Eigentum vom Fürstentum Schaumburg-Lippe geblieben.

  • Regelung der Gewässerunterhaltung
    Das Steinhuder Meer unterliegt den Regelungen des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) über die Gewässerunterhaltung. Es ist als Gewässer II. Ordnung eingestuft. Der NLWKN ist zuständig für die Gewässerunterhaltung.

  • Regelung der Gewässernutzung
    Zur Regelung der verschiedenen Nutzungen (Baden, Befahren der Gewässer mit Wasserfahrzeugen und Eissport) wurde nach einem intensiven Meinungsaustausch unter Einbeziehung der Interessengruppen wie z. B. dem  Naturschutz, Fremdenverkehr, Sport und Fischerei die Verordnung zur Regelung des Gemeingebrauchs am Dümmer und Steinhuder Meer (DStMVO) vom 16. März 2007 erlassen.

Die Notgemeinschaft hat es in den letzten Jahrzehnten geschafft, die unterschiedlichen Interessen ihrer Mitglieder erfolgreich zu vertreten, auch wenn wir dafür so manches Mal ins kalte Wasser springen mussten.

Rechtsanwalt Johannes Franke
Vorsitzender

Unsere Mitglieder

Die Notgemeinschaft macht keinen Unterschied zwischen Privatinteressen und Wirtschaftsinteressen.
Bei uns zählt jeder!

Gemeinsam
stark sein

Mitglied werden